Name | Alter | Untersuchung |
APGAR | 1.+ 5. + 10. Lebensminute | Es erfolgt eine Bewertung nach dem Apgar-Score. Zur Untersuchung gehört das Messen und Wiegen des Babys sowie die Untersuchung des Blutes der Nabelschnur. |
U1 | 2.–4. Lebensstunde |
Die U1 dient dazu, Defekte vitaler Funktionen aufzudecken, die sofortiges Handeln erfordern, während die U2 eine ausführliche Untersuchung des Kindes ist, bei der auch ganz besonders
Körperhaltung, Motorik und Muskelgrundspannung (Tonus) untersucht werden. Ziel ist die Beurteilung des kindlichen Gesundheitszustandes mit allen Sinnen, die sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt: 1. Inspektion (Betrachtung): Hautfarbe, Ödeme, Blutungen, Geburtsverletzungen, Angiome, Symmetrie und Beschaffenheit der Fontanellen, Augen, Ohren und des Mundes sowie der Extremitäten (Fußstellung, Faltenasymmetrien), Gelenke, Wirbelsäule. 2. Auskultation (Abhören): Herz und Lunge (Fragestellung: Herzfehler, Atmungsanomalien) 3. Palpation (Abtasten): Abtasten des Bauches (Tumorsuche), Genitalien (Descensus des Hodens), Leistenpulse, Analregion |
U2 | 3.–10. Lebenstag |
Zumeist wird die U2 noch in der Klinik durchgeführt und beinhaltet die Beurteilung von Haut, Organen, Geschlechtsteilen sowie eine Blutentnahme zum Screening auf verschiedene
angeborene behandelbare Stoffwechselkrankheiten und Hormonstörungen. In den letzten Jahren hat auch ein Hörtest Eingang in das Untersuchungskonzept gefunden, da ein frühes Erkennen
einer Hörstörung die Möglichkeit bietet, das betroffene Kind in seiner sozialen und emotionalen Entwicklung nachhaltig zu fördern und Sprachentwicklungsstörungen zu vermeiden. Der
Gemeinsame Bundesausschuss hat im Juni 2008 beschlossen, dieses Hörscreening von 2009 an als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen. Üblicherweise informiert der Kinder- und Jugendarzt im Rahmen dieser Untersuchung auch über Rachitis- und Kariesprophylaxe mit Vitamin-D-Präparaten und eine optimale Schlafumgebung zur Vorbeugung gegen plötzlichen Kindstod. |
U3 | 4.–6. Lebenswoche | U3 ist meist die erste beim eigenen Kinder- und Jugendarzt stattfindende Untersuchung. Überprüfung von Körperfunktionen, Hörvermögen und das sogenannte Neugeborenen-Hüftscreening. Dazu erfolgt eine Sonografie beider Hüften (Hüftultraschall), um eineHüftdysplasie zu diagnostizieren (bei 1–3 % aller Neugeborenen). |
U4 | 3.–4. Lebensmonat | In den folgenden Untersuchungen (bis U7) wird das Hauptaugenmerk auf die zeitgerechte körperliche Entwicklung des Kindes gelegt, um beispielsweise zerebrale Bewegungsstörungen aufzudecken. Hierbei sollte in der Unterhaltung mit dem Arzt unbedingt über zeitgerechte Impfungen gesprochen werden. |
U5 | 6.–7. Lebensmonat | |
U6 | 10.–12. Lebensmonat | |
U7 | 21.–24. Lebensmonat | |
U7a | 34.–36. Lebensmonat | Bei der U7a geht es im Wesentlichen um Erkennen und Behandlungseinleitung von allergischen Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien. Die U7a ist zum 1. Juli 2008 als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt worden. |
U8 | 46.–48. Lebensmonat | Bei der U8 werden unter anderem die Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit des Kindes sowie Reflexe, Muskelkraft, Aussprache und der Zahnstatus untersucht. |
U9 | 60.–64. Lebensmonat | Die U9 findet im Jahr vor der Einschulung statt und ist damit besonders wichtig. Sie beinhaltet wiederum Tests auf Koordinationsfähigkeit (Grob- und Feinmotorik), das Sprachverständnis sowie das Hör- und Sehvermögen. |
J1 | 13.–15. Lebensjahr | Die vorletzte Untersuchung der "U-Reihe" ist die J1 (Jugendgesundheitsuntersuchung), bei der noch einmal auf Haltungsanomalien untersucht wird. Des Weiteren werden der Impfstatus, Strumaprophylaxe, Blutdruck, besondere familiäre Situationen, schulische Entwicklung, das Gesundheitsverhalten und die Motorik erfasst. Pubertätsentwicklung und Sexualverhalten werden besprochen. |